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Informationen zur Therapie

Heilmittelverordnung

Für eine physiotherapeutische Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung. Diese wird Ihnen bei Bedarf von Ihrer ärztlichen Praxis für Allgemeinmedizin, Orthopädie, Gynäkologie, Neurologie, Urologie, Proktologie, Zahnheilkunde oder Kieferorthopädie ausgestellt. Die Therapie wird in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Beachten Sie aber, dass die Heilmittelverordnung 28 Tage nach Ausstellung oder bei Vermerk der Dringlichkeit auch bereits 14 Tage nach Ausstellung ihre Gültigkeit verliert. Deshalb sollten Sie diese möglichst erst kurz vor dem ersten physiotherapeutischen Behandlungstermin ausstellen lassen.



Termine

Können Sie bei uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Zum ersten Termin bringen Sie bitte mit:

  1. Heilmittelverordnung

  2. ggf. Befreiungsausweis von der gesetzlichen Zuzahlung
    Sollten Sie von der gesetzlichen  Zuzahlung befreit sein, so bringen Sie auch den Befreiungsausweis zur ersten Therapiestunde mit.
    Ab dem 18. Lebensjahr besteht bei gesetzlich Versicherten eine Zuzahlungspflicht von 10,- € sowie 10% des Rezeptwertes.

  3. Kinder und Jugendliche sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit




Privatversicherte

Erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welchem Rahmen die Kosten der physiotherapeutischen Behandlung übernommen werden.



Ablauf

Nach Vereinbarung des ersten Termins erfolgen üblicherweise folgende Schritte:

1. Ersttermin ca. 30 Minuten

Erstgespräch Anamnese, Befundaufnahme, Therapie- und Zielformulierung
Feststellung der Diagnose

2. Folgetermine ca. 20 Minuten
Individuelle Therapiedurchführung inkl. Beratung und Anleitung eines Eigenprogramms

Praxis für Physiotherapie
Heike Mahn-Fey